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Energieeffizienz – Verschärfte Vorgaben

Seit dem Jahr 2015 müssen Küchengeräte mit Energieeffizienz-Hinweisen gelabelt werden. Im energiepolitischen Optimierungsprozess werden die Effizienzvorgaben für Neugeräte im neuen Jahr weiter eingegrenzt.

Neue Maßgabe – Das Energielabel für neue Dunstabzugshauben sieht dynamische Vorgaben bis in das Jahr 2020 vor

Energieeffizienz ist zum bekannten Schlagwort und Verkaufsargument geworden.  Eigentlich definiert es das Maß für den Verbrauch von Energie zum Erreichen eines bestimmten Ziels oder Nutzens. Ein Vorgang wird als effizient bezeichnet, wenn dieses Ziel mit so wenig Energieaufwand wie möglich erreicht wird.
Vor dem Hintergrund steigender Energiekosten wird dieses ökonomische Prinzip auch für Privathaushalte immer bedeutender. Jährliche Preiserhöhungen bei den Energie- und insbesondere bei den Stromkosten bieten einen Anreiz, Energie zu sparen.
Die verbesserte Energieeffizienz kommt nicht nur dem Geldbeutel der Konsumenten zugute: In Zeiten des Klimawandels geht es auch um einen deutlich verringerten Kohlendioxid-Ausstoß und damit Treibhauseffekt sowie um einen Ressourcen-schonenden Umgang. Das dient alles dem Schutz der nachfolgenden Generationen und letztendlich dem Erhalt der Erde.  

Grundgedanke des Labels

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union schon im Jahr 1998 ein Energielabel mit einer Kennzeichnungspflicht für bestimmte Geräte eingeführt. Es soll die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten und anderen Komponenten wie etwa Leuchtmitteln kennzeichnen.
„Die einheitlichen Vorschriften zur Darstellung des Energieverbrauchs sollen zu mehr Transparenz und einer besseren Vergleichbarkeit von Produkten innerhalb einer Produktgruppe führen“, heißt es bei der Deutschen Energie-Agentur (Dena), einer staatlichen Stelle. „So soll Verbrauchern die Auswahl und der Kauf energieeffizienter Geräte  erleichtert werden.“
Dahinter steckt ausdrücklich der Gedanke, den Verbrauchern den Energieverbrauch verstärkt in ihre Kaufentscheidung einbinden zulassen und damit indirekt die Hersteller zu einem reduzierten Energieverbrauch ihrer Produkte zu bewegen.  
Erweitertes Energielabel
Beim Energielabel reichte ursprünglich bis zum Jahr 2011 die Einteilung der Energieeffizienzklassen von A bis G, die optisch von Rot über Gelb bis Grün markiert sind. Nach dem Ampelprinzip steht Rot als Warnfarbe für die niedrigste Energieeffizienz und den höchsten Stromverbrauch und zeigt Dunkelgrün den bestmöglichen Weg an.
Für ultramoderne Geräte bot diese Einteilung jedoch keine ausreichende Differenzierung mehr. Auf dem neuen EU-Energielabel, das seit fünf Jahren gültig ist, findet der Verbraucher die weiteren aufsteigenden Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++. Zudem liefert das erweiterte Label Angaben zum jährlichen Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) und je nach Gerät auch zum Wasserverbrauch. Dabei ist aber zu beachten, dass die Angabe der Energieeffizienz nicht den tatsächlichen Energie- und Stromverbrauch angibt, sondern vom Nutzungsverhalten abhängig ist.

Kosten und neue Klassen

Experten können anhand von Modellrechnungen die Verbrauchskosten ermitteln, wobei zum Beispiel ein Brutto-Strompreis von 27 Cent je Kilowattstunde als Basis dient. Bei einem normalen Kühlschrank der Energieklasse A+ würden dann bei einem Verbrauch von 0,3 kWh beziehungsweise umgerechneten Tageskosten von 0,081 Euro Jahreskosten von rund 30 Euro anfallen. Bei einem Toaster, der 1.000 Watt verbraucht, wären bei einem fünfminütigen Gebrauch zum Frühstück beziehungsweise vier Scheiben Toastbrot 2,25 Cent zu zahlen.
Damit die Effizienz insbesondere bei Haushalts- und Küchengeräten weiter steigt, werden die Kennzeichnungen des Energielabels für einzelne Geräte geändert. Über die europaweite Verordnung 65/2014/EU wurden im vergangenen Jahr bei der  Klassifizierung von neuen Backöfen – einschließlich integrierter Herdgeräte – die Stufen A+++ bis D eingeführt.
Zudem wurde für jede Dunstabzugshaube zum Jahr 2015 die Kennzeichnungspflicht mit dem Energielabel eingeführt. Die für diese Geräteart festgelegten Stufen A bis G werden nun nach einem festen Fahrplan sukzessive durch bessere beziehungsweise wirkungsvollere Klassifizierungen ersetzt. Im neuen Jahr reichen die Kategorien nun von A+ bis F. Im Jahr 2020 soll es bei Dunstabzugshauben dann die Stufen A+++ bis D geben, sodass dann Neugeräte mit besonders hohen Verbräuchen der bisherigen Klassen E, F und G von Amts wegen nicht mehr produziert werden dürfen.

Übersichtliche Infos

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