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Verbraucherschützer monieren Reparaturmöglichkeiten bei Küchen- und Haushaltsgeräten

14. November 2017, 9:25

Anforderungen der Anfrage

Wie die VZ NRW aktuell mitteilt, sieht die ersten Anforderung bei ihrer Anfrage vor, dass die Hersteller von Haushaltsgeräten Reparaturanleitungen für freie Werkstätten und Verbraucher zugänglich machen. Zweitens sollen Ersatzteile außer für eigene Vertragswerkstätten auch für freie Werkstätten und ehrenamtliche RepairCafés verfügbar sein. Drittens sollen die Gehäuse aller Geräte mit handelsüblichem Werkzeug oder gar ohne leicht zu öffnen sein. Außen vor bleiben sollen Verklickungen und Verklebungen von Gehäusen sowie der Einsatz von Spezialwerkzeug.

Die Umsetzung dieser Anforderungen eröffnet Käufern nicht nur die Option, dass eine Reparatur durchgeführt werden kann, sondern fördert obendrein den Wettbewerb auf dem Reparaturmarkt, heißt es bei den Düsseldorfer Verbraucherschützern. 19 Hersteller (26 Marken), die Produkte vom Toaster bis hin zur Waschmaschine anbieten, füllten den Fragebogen der Verbraucherschützer aus: darunter bekannte wie Grundig und Philips, aber auch Marken wie Cloer und Melitta. Die Lidl-Eigenmarke Silvercrest und Oral B von Braun antworteten mit einem informellen Schreiben. 17 Marken, darunter Samsung und Gorenje, mochten laut VZ NRW keine Auskunft geben.

Nur eine Marke erfüllt alle Vorgaben

Das Ergebnis: Lediglich eine Marke (Cloer) gibt an, alle drei Anforderungen zur Reparaturfreundlichkeit zu erfüllen. Toaster, Wasserkocher und Kaffeemaschinen seien leicht zu öffnen und sowohl Reparaturanleitungen als auch Ersatzteile würden an Werkstätten und Verbraucher ausgegeben.

Bei allen anderen 25 Marken dagegen müssen Abstriche gemacht werden: besonders stark beim Zugang zu Reparatur-Anleitungen. 19 von 26 Marken stellen ihre Anleitungen – sofern überhaupt vorhanden – ausschließlich Vertragswerkstätten zur Verfügung und erschweren damit die Reparatur durch freie Anbieter.

Massive Hindernisse bein Öffnen

Massive Probleme zeigen sich ebenfalls bei der unkomplizierten Gehäuseöffnung – insbesondere bei Kleingeräten wie Föhnen, Bügeleisen oder Toastern. Bei nur neun von 19 Kleingeräte-Marken sind alle Produkte leicht zu öffnen. Zehn Marken melden, schwierig bis gar nicht zu öffnende Produkte im Sortiment zu haben.

Besonders ärgerlich: Einige Hersteller bieten nach eigener Auskunft in verschiedenen Produktkategorien ausschließlich Geräte an, die nicht ohne Zerstörung geöffnet werden können. Hier tut sich Grundig negativ hervor. Die Firma vertreibt so produzierte Kleingeräte aus gleich acht verschiedenen Kategorien. Bei Konkurrent Philips sind davon die Gehäuse von Föhnen, Wasserkochern, Toastern, elektrischen Zahnbürsten und Rasierapparaten betroffen.

Ersatzteilversorgung

Immerhin: Besser ist der Zugang zu Ersatzteilen geregelt. 18 von 26 Marken liefern sie grundsätzlich auch an freie Werkstätten und Verbraucher. Kaum Probleme gibt es in diesem Punkt bei Großgeräten. Bei den Kleingeräten liefern Grundig und Philips keine Ersatzteile für diejenigen Produkte aus, deren Gehäuse nicht zu öffnen sind. Eine Reparatur ist damit bei diesen Produkten ausgeschlossen. Auch Lidl Silvercrest und Oral B von Braun schließen eine Reparatur durch freie Anbieter oder handwerklich begabte Kunden aus. Hilfe leisten kann so allenfalls eine Vertragswerkstatt.

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