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Verbraucherschützer fordern Recht auf Reparaturen

7. Juni 2017, 12:43

„In vielen Fällen ist eine Reparatur fast so teuer wie ein neues Gerät. Das ist weder ökologisch noch wirtschaftlich für Verbraucher. Die nächste Bundesregierung muss dafür sorgen, dass es sich für Verbraucher lohnt, sich für eine Reparatur zu entscheiden“, sagt Ingmar Streese, Geschäftsbereichsleiter Verbraucherpolitik des vzbv. „Mit einem Recht auf Reparatur sollte die Bundesregierung die Hersteller verpflichten, Verbrauchern und Dienstleistern originale Ersatzteile zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen und Reparaturanleitungen zu veröffentlichen.“

Zurzeit sei eine Reparatur oft nur direkt beim Hersteller möglich, heißt es beim Vzbv. Nach der Garantiezeit könne das kostspielig werden. 74 Prozent der Verbraucher hätten ein Gerät schon einmal entsorgt, weil die Reparatur zu teuer gewesen wäre.

Damit Reparaturen günstiger werden, fordert der Vzbv, dass Verbraucher frei wählen können müssen, wer die Reparatur übernimmt. Eine Reparatur müsse durch unabhängige Dienstleister genauso möglich sein wie durch den Hersteller, fordern die Berliner Verbraucherschützer.

Hersteller sollten dafür Ersatzteile und Reparaturanleitungen zur Verfügung stellen müssen. Das gilt genauso für Softwareupdates. Denn 30 Prozent der Befragten haben schon einmal ein Gerät ersetzen müssen, weil sie aktuelle Programme nicht mehr aufspielen konnten. Darüber hinaus setzt sich der Vzbv für eine klare Kennzeichnung der Lebensdauer von Elektrogeräten ein. Über 80 Prozent der Verbraucher wollen laut der Umfrage eine verbindliche Kennzeichnung zu Lebensdauer (81 Prozent) und Reparaturfähigkeit (82 Prozent) von Elektrogeräten.

„Die Politik sollte für eine Kennzeichnung sorgen, mit der Verbraucher direkt beim Kauf erkennen können, wie lange sie ein Produkt bei durchschnittlicher Gebrauchsintensität in etwa benutzen können“, so Ingmar Streese. Dadurch könne ein Wettbewerb um mehr Produktqualität und Reparaturmöglichkeiten angeregt werden.

Eine längere Lebensdauer und die Reparaturmöglichkeit von Geräten sind auch im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals), zu deren Umsetzung Deutschland sich verpflichtet hat: Ziel Nummer 12 fordert, den Konsum und die Produktionsweisen nachhaltig zu gestalten.

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