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TV-Umstellung: Experten verweisen auf Händlerrücknahme

14. März 2017, 13:55

Mit dem neuen Antennenfernseh-Standard werden die Bilder in hoher „High Definition“ (HD) Auflösung verbreitet. Allerdings seien die bisherigen DVB-T Empfänger nicht für das neue DVB-T2-Format geeignet, informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP). Sowohl Röhrenfernseher als auch moderne Flachbildfernseher müssen dann mit einem externen DVB-T2 Receiver, einem Empfangsgerät, nachgerüstet werden.

„Die ausgemusterten Receiver dürfen nicht in den Hausmüll. Sie müssen in einem Wertstoff- oder Recyclinghof oder im Einzelhandel entsorgt werden“, informiert Michael Gundall, Fernsehexperte der VZ RLP. „Beim Neukauf eines Geräts sind bestimmte Händler verpflichtet, die Altgeräte kostenlos zurückzunehmen. Dies gilt sowohl für Ladengeschäfte als auch für den Online-Handel, wenn dort Elektroartikel auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern Verkaufs- bzw. Lagerfläche angeboten werden. Kleine Geräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern müssen diese Händler auch dann zurücknehmen, wenn kein neues Gerät gekauft wird.“

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