Stichtag 9. Januar: Neue Informationspflicht für Online-Anbieter!
ODR-Verordnung und OS-Plattform
Demnach tritt am 9. Januar mit der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 (Online Dispute Resolution) eine neue EU-Verordnung in Kraft. Diese sieht zwingend vor, dass Online-Verkäufer und Online-Dienstleister auf die neue “Online-Schlichtungsplattform” der EU-Kommission zu verlinken haben. Laut der „OS-Plattform“ zur Online-Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden muss der Link für den Verbraucher “leicht zugänglich” und in diesem Zusammenhang eine E-Mail-Adresse des Unternehmers angegeben sein. Auch in begleitenden Rechtstexten muss dann auf die neue Plattform hingewiesen werden.
Verlinkungspflicht in Bezug auf VSBG
“Entgegen anderslautender Berichte im Internet kann der Online-Händler seine ,Verlinkungspflicht’ bereits jetzt erfüllen”, betont die Münchner Kanzlei. Sie will selber auch die weiteren Vorgaben schon ab dem heutigen Tag erfüllen und “zeitnah eine Handlungsanleitung zur Umsetzung der neuen Vorgaben auf den eigenen Shopseiten bzw. Onlinemarktplätzen liefern”.
Hintergrund ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), das am 3. Dezember 2015 vom Bundestag verabschiedet wurde und die EU-Richtlinie 2013/11/EU umsetzt. Nach der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, dass Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmern außergerichtliche Streitschlichtungsstellen zur Verfügung stehen.
Umstrittener Knackpunkt
Knackpunkt ist hier aber ein irritierende Information der Europäische Kommission auf deren Website, wonach die OS-Plattform ab dem 15. Februar 2015 (sic!) für Händler und Konsumenten bereit steht. Trotz des offensichtlichen Jahres-Schreibfehlers fordert die erwähnte Kanzlei betroffene Mandanten und Online-Anbieter auf, die erforderliche Linkadresse einzurichten. Bei dieser Diskussion geht es auch um den rechtzeitigen Schutz gegen mögliche Abmahnungen.
Weitere Informationsquellen
Übrigens informieren im Internet auch andere Rechtsanwaltskanzleien aus ganz Deutschland über das aufgeführte Thema und bietet unter anderem das Institut für Internationales Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München einen “Blog zur Verbraucherstreitbeilegung” unter der letztgenannten Vokabel und synonymen .de-Domain an.