Registrierkassen: Klareres Gesetz, Übergangsfristen und höhere Kosten
„Damit wissen die Handelsunternehmen nun endlich, was auf sie zukommt“, betont HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen müssen Registrierkassen künftig mit Manipulationsschutztechnik ausgerüstet werden. Außerdem sieht das Gesetz beim Einsatz von Registrierkassen eine Bonpflicht vor. Damit soll der Steuervollzug bei Barzahlungen verbessert und Steuerhinterziehung mit Registrierkassen erschwert werden.
„Die konsequente Verfolgung von Steuerhinterziehern ist eine Frage des fairen Wettbewerbs. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin. Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein“, sagt Genth. Die Kosten, auch für steuerehrliche Unternehmen, dürften allerdings wohl eher doppelt so hoch liegen wie von der Bundesregierung geschätzt. Dafür hätten die Unternehmen mit manipulationssicheren Registrierkassen dann noch mehr Rechtssicherheit in Bezug auf die Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung durch die Finanzverwaltung.
Positiv sieht der HDE auch, dass sich Unternehmen von der Aufrüstungsverpflichtung und Bonpflicht befreien lassen können und mittels Übergangsfristen Rücksicht auf bereits getätigte Kasseninvestitionen genommen wird. „Jetzt ist wichtig, dass die Finanzverwaltung in der praktischen Umsetzung den vom Gesetzgeber gewiesenen Weg der Ausnahmebewilligungen nutzt und mit einer vernünftigen und zielgenauen Anwendungspraxis die Belastungen für die Unternehmen in Grenzen hält“, so Genth. Das Gesetz muss noch vom Bundestagsplenum und vom Bundesrat verabschiedet werden.