···Home ··· News ··· Offene Ladenkasse ist weiterhin möglich

Offene Ladenkasse ist weiterhin möglich

25. November 2015, 10:07

Demnach verneinen die Steuerberater und Rechtsanwälte der Sozietät beim Thema  der Kassenführung die häufige Frage, ob der   Gesetzgeber alle Einzelhändler verpflichtet, ab dem 1. Januar 2017 elektronische Kassen zum Einsatz zu bringen? „Wenn jemand eine offene Ladenkasse führt, kann er nicht verpflichtet werden, dann auf elektronische Kassensysteme umzusteigen“, heißt es bei Roland Franz & Partner .

Es bestehe sogar rechtlich die Möglichkeit, dass, wenn jemand ein Kassensystem im Einsatz hat, dieses am 31. Dezember 2016 zu entsorgen und auf die sogenannte offene Ladenkasse umzustellen. Die bisherigen Gerüchte erklären sich die Rechtsexperten mit der Argumentation und entsprechenden Absatzmasche von Kassensystem-Herstellern.  Wichtig sei aber im Fall der offenen Ladenkasse ein täglich geführter Kassenbericht, der die rechnerische Ermittelung der Tageseinnahmen folgt ermögliche:

Kassenendbestand (Ermittlung durch Zählung)

– Kassenendbestand des Vortages

– Bareinlagen

+ Ausgaben

+ Barentnahmen

= Tagesseinnahmen.

Laut Roland Franz & Partner „ist es zwingend erforderlich, eine tägliche Kassenbestandsaufnahme vorzunehmen und zu dokumentieren. Ein Kassenbuch ersetzt auch dann nicht den Kassenbericht, wenn in einer gesonderten Spalte Bestände ausgewiesen werden.“  Nach Angaben von Fachmedien ist diese Darstellung vom Bundesfinanzministerium bestätigt worden. 

Schon Teil des Trendwelten-Kosmos?

Unser Newsletter navigiert Sie im zweiwöchigen Turnus durch wichtige Branchen-News und Trends! Gehen Sie jetzt an Bord!

Ich stimme zu, dass ich 14-tägig den Newsletter von Trend&Style zum Thema Trends erhalte. Ich kann meine Einwilligung jederzeit kostenfrei für die Zukunft per E-Mail an info@goeller-verlag.de widerrufen.

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

www.bundesfinanzministerium.de www.franz-partner.de/