KPM-Antrag anerkannt: Porzellanmalerei ist immaterielles Kulturerbe
Das Expertenkomitee für Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission hat die Porzellanmalerei offiziell in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Aufnahme der Handwerkskunst in diese Liste soll das Bewusstsein für die Bedeutung kultureller Güter stärken und die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen Deutschlands langfristig sichtbar machen.
Die hochwertige und traditionsreiche Porzellanmalerei der KPM Berlin reiht sich damit in eine bereits 68 immaterielle Kulturgüter umfassende Liste ein, darunter die manuelle Fertigung von mundgeblasenem Hohl- und Flachglas und der Blaudruck in Deutschland.
Die KPM Berlin beschäftigt derzeit 30 Malerinnen und Maler mit definierten Spezialisierungen. Charakteristisch für den künstlerischen Ruf der KPM Berlin sind die naturalistischen Blumenmalereien. Diese werden ebenso wie Watteau-Szenen, Landschaften, Figuren und Gebäude frei Hand gemalt, was großes künstlerisches Geschick und jahrelange Erfahrung erfordert. Durch die freie Interpretation der Vorlage durch den Maler wird jedes KPM-Porzellan zu einem besonderen Unikat. Auch die traditionelle Dekormalerei und Vergoldung mit 24-karätigem Gold gehören zum Repertoire der Manufaktur. Seit 1832 wird die Handmalerei mit dem Reichsapfel als exklusive Malereimarke und der handgeschriebenen Signatur des Malers gekennzeichnet, wodurch jedes Stück auf seinen Maler zurückgeführt werden kann.
„Wir fühlen uns geehrt, mit unserem traditionsreichen Handwerk Teil des Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes zu sein“, freut sich Jörg Woltmann, Alleingesellschafter der Königlichen Porzellan-Manufaktur Berlin, die noch heute Porzellanmaler ausbildet und gerade das IHK-Siegel „Exzellente Ausbildungsqualität“ erhalten hat.