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HDE moniert Ladesäulen-Pflicht

5. März 2020, 8:56

Wichtig sei, dass nicht über die Vorgaben der dem Gesetz zugrundeliegenden EU-Richtlinie hinausgegangen werde. „Die Bundesregierung sollte nicht strengere Regeln für den Aufbau von Ladesäulen erlassen, als von der EU vorgegeben. Ansonsten führt das zu enormen Mehrkosten für die in Deutschland ansässigen Händler“, kritisiert HDE-Haupt-geschäftsführer Stefan Genth.

Zudem warnt der HDE vor wirtschaftlichen Risiken. Denn zum einen seien nicht ausreichend Elektrofahrzeuge auf den Straßen unterwegs, damit sich ein Ladepunkt überhaupt rechne. Zum anderen führe die pauschale Zwangsverpflichtung des Handels zum Aufbau von E-Ladesäulen dazu, dass viel Kapital an unwirtschaftliche Standorte gebunden werde. „Nach wie vor wartet der Handel auf eine auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderung. Die Parkplätze und damit auch die Ladesäulen im Handel sind nicht 24 Stunden an sieben Tagen die Woche zugänglich. Deshalb sollte die staatliche Förderung nicht von dieser Bedingung abhängig gemacht werden“, so Stefan Genth weiter. Die Parkplätze des Einzelhandels haben in vielen Fällen schlicht nicht die Zulassung für einen 24-Stunden-Betrieb, beispielsweise aus Lärmschutzgründen in Wohngebieten.

Insgesamt gibt es in Deutschland rund 450.000 Handelsstandorte. Mit dem neuen Gesetz werden allein im Lebensmitteleinzelhandel rund 38.000 Standorte zum Aufbau von E-Ladesäulen verpflichtet. Für kleinere und mittlere Unternehmen fordert der HDE Ausnahmen: Die Verpflichtung sollte für kleinere Händler in keinem Fall greifen, auch wenn die Unternehmen nur Mieter einer Immobilie sind. Bis heute hat die Branche bereits eine erhebliche Anzahl von Ladepunkten aufgebaut. So steht jeder achte Ladepunkt in Deutschland auf einem Einzelhandels-Parkplatz.

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