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DPMA will Wortmarke für Aktionstag löschen

5. April 2018, 9:40

Zwei Kanzleien reklamieren den juristischen Erfolg für sich: Arqis Rechtsanwälte aus München haben die Löschungsklage für die Kosmetikhändlerin Grassinger GmbH und die Berliner Anwaltskanzlei H2K im Auftrag der 6Minutes Media GmbH, Betreiberin der Schnäppchenplattform MyDealz.de, durchgesetzt. Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday“ sei zu löschen, hat nun das DPMA nach Angaben der erfolgreich involvierten Anwaltskanzleien entschieden.

Demnach ist die Super Union Holdings Ltd. in Hongkong Inhaberin der am 20. Dezember 2013 eingetragenen deutschen Wortmarke „Black Friday“ und die Black Friday GmbH Lizenznehmerin. Aufgrund des Markeneintrags war Super Union Holdings berechtigt, Verwender des Begriffs „Black Friday“ in der Werbung abzumahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Im Auftrag der Klientin Grassinger hat sich Arqis nach eigenen Angaben gegen „eine Monopolisierung des Begriffs für den bekannten Aktionstag gewehrt“ und dies mit „einem Freihaltebedürfnis an dem Begriff für Verkaufs- und Werbeveranstaltungen“ begründet.  

Die Rechtsanwälte von H2K wiederum teilen mit, dass dem Löschungseintrag „mangels Unterscheidungskraft“ beim DPMA stattgegeben worden sei (Az.: S 239/16): Denn der unter der Bezeichnung „Black Friday“ in den USA seit Jahren existierende Einkaufstag mit hohen Rabatten, sehr hohen Umsätzen und entsprechender Popularität habe schon vor dem Anmeldetag der Marke seinen Weg auch nach Deutschland gefunden. 

Beide Kanzleien machen aber darauf aufmerksam, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig sei, da die Markeninhaberin gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen könne. Der Begriff ‚Black Friday‘ bezeichnet übrigens den Freitag nach dem US-amerikanischen Erntedankfest namens Thanksgiving. Dieser wird vor allem von Onlinehändlern dazu genutzt, mit Rabatten, Sonderangeboten und Geschenken zu werben. Der nächste gleichnamige Aktionstag ist für Freitag, den 22. November 2018, angekündigt. 

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