Trotz deutlich weniger Insolvenzen steigt Negativkurve wieder an
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen erreichte damit den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Zuletzt waren im Krisenjahr 2009 mit einem fast zwölfprozentigen Anstieg die Zahl der Firmeninsolvenzen ausgeufert. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für das Jahr 2014 auf rund 25,2 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Forderungshöhe je beantragter Unternehmensinsolvenz lag damit bei rund 1,05 Millionen Euro.
Bei den Verbraucherinsolvenzen wurden zum vierten Mal in Folge weniger Fälle registriert als im entsprechenden Vorjahr. Die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 20 473 Fällen um 1,7 Prozent über dem Vorjahresniveau. Bei den ehemals selbstständig Tätigen dürfte in vielen Fällen eine Insolvenz ihres Unternehmens vorausgegangen sein.
Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 3.169 Nachlass- beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der 846 Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2014 auf 134.871 Fälle. Das waren 4,6 Prozent weniger im Vorjahresvergelich.
Im Dezember 2014 wurden 1.945 Insolvenzen von Unternehmen (plus 8,1 Prozent gegenüber Dezember 2013) und 6.666 Insolvenzen von Verbrauchern (plus 2,4 Prozent beantragt. Die Gerichte registrierten im Dezember 2014 insgesamt 10.624 Insolvenzen, das waren 5,9 Prozent mehr als im Dezember 2013.