IT-Trends fordern KMU-Händler heraus
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz bringen eine Reihe neuer Informationspflichten und Betroffenenrechte, die alle Unternehmen, die personenbezogene Daten erfassen oder verarbeiten, in ihre Prozesse einbauen müssen.
Besonders stark trifft die Umstellung kleinere Unternehmen, die ihre Geschäftsprozesse, Marketingideen und IT-Strukturen mit den neuen Regelungen in Einklang bringen müssen. „Die Schaffung von Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb eines Unternehmens ist wichtig“, betont Stefan Tromp. Aber sie dürfe das eigentliche Kerngeschäft nicht behindern. „Wir müssen unbedingt vermeiden, von einer Datenschutz-Schleife direkt in die nächste und übernächste zu kommen“, so Stepahn Tromp.
Um Rechtssicherheit zu schaffen braucht es laut HDE schnell Klarheit über die rechtlichen Grenzen im Umgang mit Daten. Dabei müsse die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen berücksichtigt werden. Der HDE drängt bei der Umsetzung der DSGVO darauf, es auch zukünftig den Handelsunternehmen zu ermöglichen, Kundendaten zu verarbeiten und für individuelle Kundenangebote zu nutzen.
Aufholbedarf sieht der HDE-Geschäftsführer im Bereich Cybersicherheit: „Mit dem Wandel des Handels zur Technologiebranche kann es sich kein Händler mehr leisten, das Thema Cybersicherheit auszuklammern.“ Gerade für den Mittelstand sei das Thema noch viel zu oft eine Black Box, für deren Öffnung zum einen das Know-How fehlt und die zum anderen mit Befürchtungen hoher Investitionen einhergeht. Deshalb werden HDE und BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine langfristige Kooperation zur Sensibilisierung des Handels für IT-Sicherheit eingehen. Den Cybersicherheitstag richteten HDE und BSI gemeinsam aus.