Herlitz-Aktionäre fechten vergangene Beschlüsse an
Der Vorstand hält die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2014 für rechtmäßig, heißt es in einer aktuellen Ad-hoc-Meldung der Herlitz AG. Die Gesellschaft beabsichtige, sich gegen die Klagen zu verteidigen und zur Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses in das Handelsregister ein Freigabeverfahren nach § 246a AktG zu betreiben, betont der Berliner Konzern.
Auf der angesprochenen Hauptversammlung war die Erhöhung des Grundkapitals durch die Ausgabe neuer Aktien beschlossen worden, die ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt sind. Die Aktionäre hatten einer Erhöhung des Grundkapitals von derzeit 10,9 Millionen Euro auf mindestens 242,13 Mio. und maximal 275 Mio. Euro zugestimmt. Diese Maßnahmen soll es der Pelikan Holding AG ermöglichen, die auf der außerordentlichen Pelikan-Generalversammlung vom 18. Dezember 2014 beschlossene Veräußerung verschiedenster Gesellschaftsbeteiligungen als Sacheinlage gegen 123.410.554 neue Aktien der Herlitz AG an diese zu übertragen.
Nach den Plänen des malaysischen Pelikan-Eigentümers und damit des Herlitz-Hauptaktionärs Hooi Keat Loo sollte der Markenhersteller Pelikan in einem komplizierten Aktiengeschäft unter das Dach der Berliner Aktiengesellschaft kommen. Dabei würde das Geld beim Peilkan-Eigentümer zwar von der linken in die rechte Tasche wandern, wie es die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ formuliert. Zugleich würde aber ein börsennotierter Marktführer im PBS-Bereich (Papier-, Büro- und Schreibwaren) entstehen, an dem freie Aktionäre am Ende mehr als 35 Prozent der Anteile im Streubesitz halten könnten.