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HDE sieht Nachteile für KMU durch neues Geoblocking-Gesetz

27. November 2017, 8:19

„Das vorgesehene Verbot von Geoblocking führt zu einer Überforderung insbesondere kleiner und mittelständischer Online-Händler und stellt einen schweren Eingriff in die Vertragsfreiheit dar“, moniert der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Mit Hilfe von Geoblocking können Anbieter von Inhalten und Produkten im Internet ihre Webseiten für bestimmte Länder oder Regionen einschränken oder die Verbraucher auf eine Seite weiterleiten, deren Inhalte speziell auf das Land zugeschnitten wurden.

Die vielen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen im Verbraucherrecht in der EU machen Geoblocking für viele Unternehmen notwendig. Denn insbesondere kleinere Händler sind schlicht überfordert, wenn sie gezwungen werden, in alle EU-Länder zu verkaufen und die jeweils dort gültigen Rechtsvorschriften zu beachten.

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„Die Anwendung von Geoblocking ist ein Symptom für den unvollendeten Binnenmarkt und unterschiedliche Rechtskulturen in Europa“, kritisiert Stephan Tromp. Denn für die Händler fehle nach wie vor eine rechtssichere Lösung der Frage, welches Recht bei grenzüberschreitenden Verkäufen Anwendung finden solle. Außerdem sei die jetzt vorgesehene Übergangsfrist von neun Monaten als Umsetzungsfrist für die Unternehmen viel zu kurz. Hier müssten komplexe Geschäftsprozesse umgestellt werden, dafür benötigten die Betriebe mehr Zeit, so der der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer.

Der in Brüssel vereinbarte Text muss noch offiziell von Rat und Parlament der EU angenommen werden.

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