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HDE kritisiert verzerrten Wettbewerb und gefährdete Produktsicherheit

7. November 2017, 10:44

Umsatzsteuerfrage ist zu klären

„Es muss sichergestellt werden, dass auch ausländische Online-Händler ihre Umsatzsteuer ordnungsgemäß abführen. Der Staat muss an dieser Stelle international für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen“, betont der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Es müsse durch ein möglichst einfaches und effizientes Verfahren sichergestellt werden, dass der Versandhandel an der Umsatzsteuer vorbei aus dem Nicht-EU-Ausland nicht mehr möglich werde.

Laut HDE findet der Verkauf ausländischer Waren oft über Internetplattformen statt, welche auch sämtliche Fulfillment-Dienstleistungen übernehmen und an den Importen mitverdienen. Um eine effektive Steuererhebung zu ermöglichen, müssten Plattformbetreiber als zentrale Koordinierungsstelle die Verantwortung für Geschäfte übernehmen, die über Ihre Plattform abgewickelt werden: „Betreiber von Plattformen sind für nicht abgeführte Umsatzsteuer haftbar zu machen. Sie müssen kontrollieren, dass jeder Marktplatzhändler eine gültige Umsatzsteuer-ID besitzt“, fordert Stephan Tromp.

Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb

Und auch im Bereich Verbraucherschutz sieht der HDE bei den Online-Plattformen noch Nachbesserungsbedarf. Denn Händler aus Nicht-EU-Ländern können in der Praxis von den hiesigen Marktüberwachungsbehörden nicht belangt werden. Das führt in der Folge nicht nur zu Lücken im Verbraucherschutz, sondern auch zu ungleichen Wettbewerbsvoraussetzungen.

„In Deutschland kommen zunehmend unsichere Produkte auf den Markt, die von Händlern außerhalb der EU an Verbraucher verkauft werden. Der Verkauf findet zumeist über Internetplattformen statt“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer weiter. Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt zum Teil über innerhalb der EU ansässige Lager, sogenannte Fulfillment-Center. Diese Strukturen unterliegen nach aktueller Rechtslage nicht dem Produktsicherheitsrecht und der Marktüberwachung.

Stephan Tromp kritisiert im Namen des deutschen Einzelhandels: „Diese Praxis verzerrt den Wettbewerb zulasten deutscher Händler. Auch Produkte aus Nicht-EU-Staaten, die über Plattformen verkauft und über Fulfillment-Center importiert werden, müssen den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Plattformbetreiber und Fulfillment-Center müssen in die Pflicht genommen werden und dieselben rechtlichen Auflagen wie alle anderen Händler erfüllen.“

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