EU beschließt besseren Verbraucherschutz bei Onlineangeboten
Verstöße durch Großteil der Onlineshops
37 Prozent der Online-Shopping- und Buchungswebseiten für Reisen, Unterhaltung, Bekleidung, Elektronik und Verbraucherkredit-Dienste verstießen im Jahr 2014 gegen das EU-Verbraucherrecht, teilt das Parlament der Europäischen Union (EU) mit. Nun zielen die neuen Vorschriften darauf ab, Rechtslücken zu schließen, die durch die Unterschiede bei den Verbraucherschutzsystemen in den einzelnen EU-Länder noch verschärft werden.
Demnach werden die Befugnisse der nationalen Vollzugsbehörden vergrößert, um Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze im Internet aufzudecken und zu stoppen. Außerdem wird die Grundlage geschaffen, damit die Behörden ihre Maßnahmen im Rahmen der überarbeiteten Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz EU-weit besser koordinieren können.
Laut EU-Parlament sollten die zuständigen Behörden sollten unter anderem befugt sein,
• Informationen von Registrierungsstellen für Domainnamen und Banken zur Identifizierung von unseriösen Geschäftemachern anzufordern
• Testkäufe von Waren oder Dienstleistungen, einschließlich „mystery shopping“ (anonyme Testkäufe), durchzuführen
• die Anzeige eines ausdrückliches Warnhinweises oder die Beschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einer Online-Schnittstelle anzuordnen, wenn keine anderen wirksamen Mittel zur Verfügung stehen, um die Einstellung oder das Verbot des Verstoßes zu bewirken
• Strafen wie zum Beispiel Geldbußen oder Zwangsgelder zu verhängen
• mit Unternehmern Verpflichtungen zu vereinbaren, um Folgen von Verstößen zu beheben sowie betroffene Verbraucher darüber zu informieren, wie sie Schadensersatz beantragen können.
Bekämpfung weitverbreiteter Verstöße
Die EU-Kommission wird nach eigenen Angaben Maßnahmen in jenen Fällen koordinieren, in denen ein Verstoß die kollektiven Verbraucherinteressen in mindestens zwei Dritteln der Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens zwei Drittel der EU-Bevölkerung ausmachen, geschädigt hat, schädigt oder schädigen kann.
Eine der zentralen Forderungen des Parlaments bei den Verhandlungen mit dem Rat bestand darin, die Verbraucherverbände stärker einzubeziehen. Sie werden eine proaktive Rolle spielen, indem sie mutmaßliche Verstöße melden, da sie möglicherweise früher als die Behörden davon erfahren („Externe Warnmeldungen“).
Der Gesetzestext, der vom Parlament mit 591 Stimmen gegen 80 bei 15 Enthaltungen verabschiedet wurde, muss noch vom Rat der EU förmlich angenommen werden. Die Verordnung wird 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten wirksam.
Hintergrundinformationen
Beispiele früherer Praktiken, die im Rahmen der neuen EU-Vorschriften besser angegangen werden sollten:
• Eine grenzüberschreitende kurzfristige Werbemaßnahme einer Fluggesellschaft, die später die ermäßigten Tickets annullierte,
• Ein langfristiges Abonnement, verschleiert durch ein Angebot, ein Telefon für 1 Euro zu gewinnen,
• Ein Online-Händler, der die bestellten Möbel, die er angeblich verkauft, nicht liefert – und der innerhalb von 3 Jahren viermal umgezogen ist,
• Beschwerden über Mietwagenpreise bei den Europäischen Verbraucherzentren, aus denen hervorgeht, dass die Verbraucher aufgrund ihres Herkunftslandes diskriminiert werden.