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DUH beklagt ElektroG-Rücknahmeverstöße

23. Juli 2018, 21:29

Breite Kritik am Handel

Laut DUH konnten bei rund einem Drittel der stationären Händler Elektrokleingeräte nicht oder nur nach mehrmaligem Insistieren abgegeben werden. Aber auch Unternehmen, die korrekt gesetzliche Mindeststandards umsetzen, würden die Rückgabe durch umständliche Anfragen beim Kundendienst oder versteckte Informationen erschweren, heißt es bei der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation aus Radolfzell am Bodensee.

Die DUH fordert die Handelsunternehmen auf, „die Gesetzesverstöße sofort zu beenden und Verbraucher aktiv und verständlich darüber aufzuklären, wie sie ihre alten Elektrogeräte zurückgeben können“. Auch müsse die Rückgabe einfach und verbraucherfreundlich gestaltet sein. Gesetzliches Ziel ist es, bis zum Jahr 2019 mindestens 65 Prozent der Elektroaltgeräte für eine umweltgerechte Behandlung zu sammeln. Die Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register zeigen, dass voraussichtlich nicht einmal die gesetzliche Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent für das Jahr 2016 erreicht wurde.

Vorbildliche Unternehmen

„Viele Verbraucher wissen bis heute nicht, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Händlern sie ausgediente Elektroaltgeräte abgeben können. Noch immer hält sich fast die Hälfte der Händler nicht an die gesetzlichen Informationspflichten und ungeschulte Mitarbeiter erschweren die Rückgabe alter Elektrogeräte, anstatt Verbraucher dabei zu unterstützen. Dieser Zustand ist völlig inakzeptabel. Der Boykott des Handels zur Rücknahme von Elektrogeräten ist mitverantwortlich für die Nichterreichung gesetzlicher Sammelquoten. Stattdessen landen wert- und schadstoffhaltige Elektrogeräte im Restmüll, in der Umwelt oder sie werden im schlimmsten Fall ins Ausland exportiert“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die Tester wollten unter anderem in den Filialen bekannter Elektronik-, Möbel-, Baumarkt- und Warenhausketten Elektrokleingeräte oder Energiesparlampen zurückgeben. Hervorgehoben werden die „sehr guten Testergebnisse“ bei einigen Filialen von Toom und Obi. „Sie zeichneten sich durch eine reibungslose Rücknahme, geschulte Mitarbeiter und die Bereitstellung aller wesentlichen Informationen aus“, erklärt der stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.

Behörden im Fokus

„Das Missachten gesetzlicher Pflichten wird durch das völlige Fehlen behördlicher Kontrollen salonfähig gemacht. Die für den Vollzug verantwortlichen Bundesländer und unteren Behörden müssen Umweltgesetze endlich ernst nehmen und Verstöße bestrafen, sonst nimmt sie keiner mehr ernst“, mahnt Jürgen Resch an. „Solange die für die Kontrolle des Elektrogesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben, wird die DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen.“ 

 

www.stiftung-ear.de/ www.duh.de

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