···Home ··· News ··· ++ Coronavirus ++ Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung

++ Coronavirus ++ Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung

18. März 2020, 11:40

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- beziehungsweise Arbeitsstätte in Bayern haben.

Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen. Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden, um zum Beispiel laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
– bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro
– bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro
– bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro
– bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Das Anstragsformular und weitere Informationen können auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie abgerufen werden.

www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Leinen los!

Die besten Fanggründe liegen nicht im Meer – sondern auf trendwelten.eu

Im Trendwelten Newsletter winken die Top News & Trends der Konsumgütermärkte.

Ich stimme zu, dass ich 14-tägig den Newsletter von Trend&Style zum Thema Trends erhalte.
Ich kann meine Einwilligung jederzeit kostenfrei für die Zukunft per E-Mail an info@goeller-verlag.de widerrufen.

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.