···Home ··· News ··· Amazon-Händler haften auch für ungenügende Produktbeschreibungen des Portals

Amazon-Händler haften auch für ungenügende Produktbeschreibungen des Portals

26. März 2015, 7:22

Mit dem unter dem Aktenzeichen I-8 O 10/15 erfolgten Urteil schafft das LG Arnsberg umfangreichere Prüfpflichten. Zuvor hatte eine  Händlerin geklagt, dass das beanstandete Angebot einer Konkurrentin Verbraucher täuschen könnte. Die Beklagte hatte die Produktbeschreibung von Amazon selbst übernommen.

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren ging es um ein mutmaßlich wettbewerbswidriges Angebot, bei dem die Beklagte Sonnenschirme und Zubehör verkauft hatte, ohne das beigefügte Bild richtig einzuordnen. Die auf dem Bild zu sehenden Betonplatten waren im Angebotspreis nicht enthalten, der lediglich den Schirmständer umfasste.

Anzeige

Das Gericht folgte damit der Ansicht der Klägerin und entschied, dass die beanstandete Werbung „zur Täuschung geeignete Angaben über die wesentlichen Merkmale der Ware“ im Sinne des Paragrafen 5 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthalten würde. Das Gericht wies insbesondere darauf hin, dass viele Verbraucher beim Online-Kauf eher zum flüchtigen Durchlesen neigen würden. Demnach haftet die beklagte Händlerin nun als „mittelbare Störerin“; sie habe „willentlich und adäquat kausal“ einen Beitrag zu der beanstandeten Rechtsverletzung geleistet.

Laut Urteil unterliegen Amazon Marketplace Händler weitreichenden und umfassenden Prüfungspflichten. Das Urteil dürfte aber auch für Händler gelten, die anderen Verkaufsplattformen angeschlossen sind.   

Schon Teil des Trendwelten-Kosmos?

Unser Newsletter navigiert Sie im zweiwöchigen Turnus durch wichtige Branchen-News und Trends! Gehen Sie jetzt an Bord!

Ich stimme zu, dass ich 14-tägig den Newsletter von Trend&Style zum Thema Trends erhalte. Ich kann meine Einwilligung jederzeit kostenfrei für die Zukunft per E-Mail an info@goeller-verlag.de widerrufen.

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

www.lg-arnsberg.nrw.de