Alte Alno war wohl schon 2013 pleite
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Alno AG i.I., Herr Prof. Dr. Martin Hörmann, hat das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten der Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M., im Zusammenhang mit der Ermittlung des Zeitpunkts der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit erhalten. In diesem Gutachten kommt die Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis, dass die Alno AG in Insolvenz bereits im Jahr 2013 zahlungsunfähig im Sinne des Paragrafen 17 der Insolvenzordnung war.
Vor diesem Hintergrund wird der Insolvenzverwalter nach eigenen Angaben nun die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Schadensersatzansprüche – insbesondere Organhaftungsansprüche und Rückzahlungsansprüche – nach insolvenzrechtlichen Anfechtungen geltend zu machen.
Trotz dieser bestehenden Ansprüche geht der Insolvenzverwalter nach derzeitigem Kenntnisstand weiter davon aus, dass es in dem Insolvenzverfahren mangels Verwertungsüberschuss im Sinne der § 199 Satz 2 InsO in keinem derzeit denkbaren Szenario zu einer Ausschüttung an die Aktionäre der Alno AG i.I. kommen wird.
Hinter dem insolventen Unternehmen steckt die „alte“ Alno AG mit der aufgeführten AG-Internetadresse. Dagegen heißt das von mehreren Investoren gerettete und wieder voll Im Betrieb stehende Konstrukt Neue Alno GmbH mit dem Internetkürzel alno.de.